Ich vertrete Ihre Interessen als angestellter Arzt sowohl in Krankenhaus und Klinik als auch in Praxis und MVZ. Gerne unterstütze ich Sie auch als Arbeitgeber bei der Erstellung und Durchsetzung von Arbeitsverträgen für Chefärzte, Oberärzte und Assistenzärzte sowie weitere medizinische Angestellte (bspw. MFA, ZFA, ZMP und ZMV).
Unter anderem in den nachfolgenden Bereichen stehe ich Ihnen zur Seite:
Im Bereich des medizinischen Haftungsrechts (Arzthaftungsrecht, Zahnarzthaftungsrecht, Krankenhaushaftungsrecht) vertrete ich ausschließlich die Interessen von Leistungserbringern wie Ärzten, Zahnärzten, Krankenhaus- und Pflegeheimträgern. Auf diese Weise kann ich Interessenkollisionen vermeiden und eine überzeugende Vertretung Ihrer Interessen gewährleisten.
Von besonderer Bedeutung im Bereich des Haftungsrechts ist nicht nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir, sondern auch die stets notwendige enge Abstimmung mit Ihren Versicherungen.
Schließlich bedürfen auch die mit den zivilrechtlichen Haftungsansprüchen verknüpften straf- und berufsrechtlichen sowie vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Konsequenzen einer sorgsamen rechtlichen Berücksichtigung.
Meine Tätigkeit im medizinischen Haftungsrecht umfasst insbesondere:
Die Außendarstellung und Wahrnehmung Ihrer Tätigkeit im Internet wird auch im medizinischen Bereich von immer größerer Bedeutung. Sowohl bei der Gestaltung der eigenen Homepage als auch bei dem Umgang mit Bewertungsportalen sind zahlreiche Vorgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung zu beachten.
Ich unterstütze Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
Sämtliche freien Heilberufe unterliegen einem spezifischen Berufsrecht und der berufsrechtlichen Aufsicht durch die entsprechende Kammer.
Aus diesem Grunde stehe ich Ihnen unter anderem bei den folgenden Themenbereichen zur Seite:
Zur Vermeidung von medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken empfiehlt sich eine umfassende Prüfung der bestehenden Gegebenheiten und Strukturen. Auf der Grundlage dieser Analyse bewerte ich die Vereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben und erarbeite Optimierungsmöglichkeiten, die zu einer Verringerung der bestehenden Risiken beitragen.
Im Rahmen dieser Beratungstätigkeit beziehe ich vor allem folgende Rechtsgebiete ein:
In ausgewählten Bereichen des Krankenhausrechts vertrete ich die Interessen der Krankenhäuser und Krankenhausträger sowie der dort tätigen Ärzte und Kooperationspartner.
Dazu zählen unter anderem:
Bei einer Kooperation mit anderen Ärzten, Zahnärzten und Leistungserbringern ist eine allen Beteiligten gerecht werdende Vertragsgestaltung von besonderer Bedeutung.
Neben der Verbesserung der Patientenversorgung können durchdachte Kooperationen bei allen Beteiligten zu organisatorischen und wirtschaftlichen Synergieeffekten führen.
Ich berate Sie unter anderem in folgenden Gebieten:
Gerne unterstütze ich Sie auch bei mietrechtlichen Fragestellungen bezüglich Ihrer Praxisräumlichkeiten oder außgelagerten Betriebsstätten:
Im Medizinstrafrecht berate ich Sie vor allem im Vorfeld eines Strafbarkeitsvorwurfes, um drohende strafrechtliche Gefahren für medizinische Leistungserbringer zu vermeiden (Compliance-Beratung).
Meine Beratung umfasst dabei insbesondere folgende Straftatbestände:
Die Gründung einer Praxis sowie die Praxisnachfolge (Praxiskauf/Praxisverkauf) stellen einen besonderen Moment des beruflichen Lebens dar, bei dem vielfältige wirtschaftliche und rechtliche Überlegungen zu berücksichtigen sind.
Ich unterstütze Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
Im Bereich des Gebühren- und Abrechnungsrechts unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Ausgleich der Behandlungskosten gegenüber dem jeweiligen Kostenschuldner.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei Rückforderungsansprüchen der Patienten, Krankenversicherungen oder weiterer Kostenträger zur Seite. Dabei bin ich insbesondere mit folgenden Gebührenordnungen und Gesetzen vertraut:
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Ärzten bzw. zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und den Zahnärzten fallen unter den Bereich des Vertragsarztrechts bzw. des Vertragszahnarztrechts.
Neben der Zulassung als Durchgangsarzt, die durch die Berufsgenossenschaften (BG) erteilt wird, stellt die Teilnahme an der vertragsärztlichen bzw. an der vertragszahnärztlichen Versorgung für viele Leistungserbringer einen wichtigen Pfeiler der beruflichen Tätigkeit dar.
Ich berate Sie bei Ihren Vorstellungen und unterstütze Sie bei der konkreten Umsetzung Ihrer Pläne vor den jeweiligen Gremien und Gerichten.
Unter anderem fallen folgende Themenbereiche in dieses Rechtsgebiet: